Seminar-Nr. 3002
Ziel
Nach dem ASchG ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich, also auch für die elektrotechnische Sicherheit. In vielen Unternehmen verfügt aber der „zur Vertretung nach Außen Berufene“, also der Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer usw., nicht über zur Übernahme dieser Verantwortung notwendige elektrotechnische Qualifikation. Nach dem VStG §9, Abs. (3) darf aber für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens ein verantwortlicher Beauftragter bestellt werden. In der Elektrotechnik ist das die verantwortliche Elektrofachkraft.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen im Überblick: ASchG, ESV 2012, anwendbare Normen
- die unternehmerische Verantwortung in der Elektrotechnik
- Rechtsfolgen nach einem Elektrounfall
- Verantwortung des Anlagenbetreibers für den Betrieb von elektrischen Anlagen nach ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2014-10-01:
Organisation, Dokumentation, Kontrolle
- Voraussetzungen für die Delegation der Verantwortung
- Fachverantwortung, Aufgaben, Rechte und Pflichten der verantwortlichen Elektrofachkraft
- Details zu Organisation und Verantwortung für den Betrieb von elektrischen Anlagen nach der ESV 2012 und der ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2014-10-01
- Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die als „verantwortliche Elektrofachkraft“ die Verantwortung für die Herstellung, Prüfung und den Betrieb von elektrischen Anlagen sowie für die Sicherheit der in diesen Anlagen tätigen Personen übernommen haben oder übernehmen sollen.
Dauer 1 Tag (8 Stunden)