Als Grundlage für die Sicherheit und den Personenschutz bei allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen sind nach dem Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen-Schutzgesetz Arbeitsanweisungen unbedingt erforderlich.
Zusätzlich dienen diese Arbeitsanweisungen bei einer eventuellen Kontrolle auch zum Nachweis gegenüber der Behörde, dass auf Grundlage einer sorgfältigen Einschätzung der Risiken, die sich im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten ergeben können, konkrete betriebliche Regeln beachtet werden müssen.
Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung dieser erforderlichen Arbeitsunterweisungen. Der Inhalt wird dabei gemeinsam mit Ihren betrieblich Verantwortlichen entsprechend der konkreten Anforderungen erstellt.
- Was muss eine Arbeitsanweisung enthalten?
- Begriffe und Definitionen nach ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 (EN 50110-2-100) eingearbeitet
- Tätigkeitsbereiche und Verantwortungen beim Betrieb elektrischer Anlagen
- Unterscheidung der Betriebsvorgänge bei elektrischen Anlagen
- Vorbereitung von Arbeiten
- Beschreibung zulässiger Tätigkeiten in Abhängigkeit von der elektrotechnischen Qualifikation der ausführenden Personen und in Abstimmung mit den betrieblichen Vorgaben
- Arbeitsmethoden
- Organisation und Verantwortungen bei der Durchführung von Arbeiten
Ergänzend unterstützen wir Sie bei der Erstellung der notwendigen betrieblichen Dokumente und Formulare.
Auf Wunsch führen wir auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter für die betriebliche Anwendung der erstellten Arbeitsanweisungen durch.