Seminar-Nr. 3001
Ziel
Die besondere Verantwortung von Führungskräften für den Betrieb von elektrischen Anlagen ist vielen Personen in diesem Bereich nicht bewusst. Während das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) vom Arbeitgeber generell den Schutz der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen verlangt, ist im § 9 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) die besondere personelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von „zur Vertretung nach außen Berufenen“ – also Firmeninhaber, Vorstand, Geschäftsführer – festgeschrieben.
Dieses Seminar vermittelt die Informationen für die Erstellung einer gerichtsfesten betrieblichen Organisation durch diese Personen.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen im Überblick: ASchG, ESV 2012, VStG § 9, anwendbare Normen
- die unternehmerische Verantwortung in der Elektrotechnik
- Aufgaben des Anlagenbetreibers nach ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2014-10-01:
Organisation, Dokumentation, Kontrolle
- der/die Verantwortliche ist nicht Elektrofachkraft:
Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft
- Personenqualifikationen: Ausbildung, Unterweisung, Beauftragung, Rechte und Pflichten
- Technische Grundlagen: sicherer Betrieb elektrischer Anlagen, erforderliche Prüfungen
Arbeitsmethoden
Gefährdungsbeurteilung
Anforderungen an Werkzeuge und Ausrüstung
- Rechtsfolgen nach einem Elektrounfall
Zielgruppe
Arbeitgeber und Unternehmer, verantwortliche Elektrofachkräfte aus Handwerk, Industrie-,
Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen, die Fachverantwortung und
Aufsichtsverantwortung übernehmen und dafür beauftragt sind oder zukünftig damit beauftragt werden sollen; weiters Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Fachkräfte für
Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure sowie Führungskräfte ohne elektrotechnische Qualifikation, deren Verantwortungsbereich den Betrieb elektrischer Anlagen umfasst.
Dauer 1 Tag (8 Stunden)