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IRW Kuëss Consulting GmbH
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Ausbildung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
Seminar-Nr. 5052
Ziel
Nach § 32 (1) der Gewerbeordnung dürfen Gewerbetreibende
- nach Absatz 3. ihre Betriebseinrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Betriebsmittel, sonstigen Betriebsbehelfe und Betriebsgebäude instand halten und instand setzen
- nach Absatz 12. Teilgewerbe (§ 31 Abs. 2 ff) ausüben, soweit das Teilgewerbe in fachlichem Zusammenhang mit der hauptberuflich ausgeübten gewerblichen Tätigkeit steht
Das bedeutet: Auch Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, können für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Sie müssen aber nachweislich dafür qualifiziert sein.
Inhalt
- Elektrotechnische Grundlagen
- Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper
- Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen
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Basisschutz - Fehlerschutz - Zusatzschutz, Potentialausgleich
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Prüfung der Schutzmaßnahmen
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- Grundschaltungen elektrischer Anlagen
- Niederspannungs-Schaltgeräte und Schaltgerätekombinationen
- geeignete und sichere Messgeräte
- Organisation und Verantwortung für Arbeiten an elektrischen Anlagen:
Durchführungserlaubnis, sichere Vorgangsweise
- Praktische Übungen nach den betriebsspezifischen Anforderungen
- Erste Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität
Schriftliche Abschlussprüfung mit Fragen zur theoretischen und praktischen Ausbildung
Zielgruppe
Mitarbeiterin den Bereichen Technisches Facility Management, Instandhaltung, Wartungsmonteure, Kundendiensttechniker, Schlosser und Tischler von Möbelhäusern und Küchenstudios sowie Mitarbeiter, die für die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen:
Bei passender beruflicher Eignung Mitarbeiter aus technischen Berufen.
In jedem Fall ist ein technischer Berufsabschluss nachzuweisen.
Dauer
4 x 2 Tage, jeweils 8 Stunden, z.B. in 4 aufeinander folgenden Wochen